Kinderschutzkonzept des TSV Schwarzenbek von 1899 e. V.


Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das Kinderschutzkonzept liegt allen Personen im Verein vor und ist online einsehbar.

1.  Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse

 

Vor Aufnahme der Tätigkeit wird von allen volljährigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt und nachweislich dokumentiert. Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind. Alle vier Jahre ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis einzureichen.


2.  Benennung von Ansprechpersonen im Kinderschutz

 

Der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. hat aktuell vier interne Ansprechpersonen, die per E-Mail unter kinderschutz@tsv-schwarzenbek.de erreicht werden können: Christin Scherrer, Sophie Kiesel, Max-Julian Kiesel und Michaela Buck.


3. Veröffentlichung und Leitfaden

 

Auf unserer Homepage sind die Namen unserer Ansprechpersonen und auch weiterführende Informationen zum Kinderschutz veröffentlicht. Hier sind der Leitfaden zum Vorgehen im Verdachtsfall sowie Vorlagen für Gesprächsprotokolle veröffentlicht.


4. Schulung der Ansprechpersonen

 

Unsere Ansprechpersonen haben an der Schulung der Sportjugend SH teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigungen sind nachweislich dokumentiert.


5. Ehrenkodex

 

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit einen Ehrenkodex unterschreiben. Dieser wird nachweislich dokumentiert.


6. Verhaltensregeln

 

Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, sind vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet, die Verhaltensregeln zu unterschreiben. Dies wird seitens des Vereins nachweislich dokumentiert.